Johann Schmitz
2024-05-02 08:06:23 UTC
Der Europäische Rat (Vertretung der EU-Mitgliedsländer) hat Anfang der
Woche eine Richtlinie für Marmelade, Honig und Fruchtsäfte bestätigt,
die vom EU-Parlament beschlossen wurde. Danach muss ein Kilogramm
Konfitüre mindestens 450 Gramm Obst enthalten. Beim Verkauf von
gemischtem Honig aus verschiedenen Quellen müssen die Herkunftsländer
ausgewiesen werden. Für Fruchtsäfte werden drei neue Zucker-Kategorien
vorgeschrieben: „zuckerreduzierter Fruchtsaft“, „zuckerreduzierter
Fruchtsaft aus Konzentrat“ und „konzentrierter zuckerreduzierter
Fruchtsaft“. Deutschland muss die Frühstücksrichtlinie, wie alle anderen
EU-Länder auch, bis spätestens Sommer 2026 umsetzen.
Quelle: BZ-Berlin
-----------------
Dieser Europäische Rat ist demokratisch doch gar nicht legitimiert, und
das Parlament kann solch einen Blödsinn eigentlich nur abnicken.
Demnach darf also in Zukunft nur noch "Konfitüre extra" in den Handel
gelangen und keine normale Konfitüre mehr. Konfitüren aus roten oder
schwarzen Johannisbeere könnten dann z.B. gar nicht mehr vermarktet
werden, weil hierbei 450 Gramm Fruchtgehalt doch viele zu hoch wäre.
Auch der Rhabarber braucht viel Zucker, damit er überhaupt genießbar wird.
Sinnvoll ist bei den neuen Richtlinien allein, daß in Zukunft bei
verschnittenen Honigen die Herkunftsländer genau angegeben werden
müssen. Das sollte meiner Meinung nach z.B. auch bei TK-Beerenobst und
geschälten Tomaten in Dosen gemacht werden müssen.
Ich mag dabei grundsätzlich kein betreutes Essen, denn irgendwann kommt
dann auch das Coca-Cola-Verbot.
Wehret den Anfängen!
h.
Nachtrag:
--------------------------------------------------------------------------
Brennwertgeminderte Konfitüren und Gelees
Werden Konfitüren, Gelees oder auch Marmelade als brennwertvermindert
vermarktet, darf der zugesetzte Zucker ganz oder teilweise durch
Süßungsmittel ersetzt werden. Ihr Brennwert muss verglichen mit dem
Ausgangsprodukt um mindestens 30 Prozent reduziert sein. Da Zucker auch
konservierend wirkt, dürfen brennwertgeminderte Produktvarianten mit
weniger Zucker die Konservierungsstoffe Sorbin- oder Benzoesäure
enthalten. Auch geringe Mengen Schwefeldioxid (maximal *100 Gramm* pro
Kilogramm) können zugesetzt werden. Alle Zutaten, also auch die
zugesetzten Zusatzstoffe, werden im Zutatenverzeichnis aufgeführt.
[...]
Konfitüre extra muss grundsätzlich pro 1.000 Gramm Enderzeugnis aus 450
Gramm Fruchtpülpe oder -mark hergestellt sein. Das gilt beispielsweise
für Erdbeere, Brombeere oder Himbeere. Bei roten oder schwarzen
Johannisbeere reichen 350 Gramm, im Fall von Passionsfrucht reichen 80
Gramm. Tomaten, Karotten, Süßkartoffeln, Gurken, Kürbisse, Melonen,
Wassermelonen und die genießbaren Teile von Rhabarberstängeln sind
übrigens den Früchten gleichgestellt. Sie dürfen in Produkten namens
„Konfitüre extra“ jedoch nicht verwendet werden. Wohl aber in „Konfitüre“.
Konfitüre muss pro 1.000 Gramm Enderzeugnisse aus mindestens 350 Gramm
Fruchtpülpe oder -mark hergestellt sein. Im Fall von
Johannisbeer-Konfitüre reichen 250 Gramm, bei Passionsfrucht sind 60
Gramm ausreichend.
Gelee ist die streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten sowie Saft oder
wässrigen Auszügen einer oder mehrerer Fruchtarten. Wie bei den
Konfitüren gelten für „Gelee extra“ höhere Anforderungen: Hier muss der
Saftanteil derselben Menge an Fruchtmark beziehungsweise Pülpe
entsprechend wie bei „Konfitüre extra“. Äpfel, Birnen, nicht
steinlösende Pflaumen, Melonen, Wassermelonen, Trauben, Kürbisse, Gurken
und Tomaten sind für die Herstellung von „Gelee extra“ tabu, für Gelee
dagegen grundsätzlich zulässig.
Marmelade wird grundsätzlich aus Zitrusfrüchten unter Zusatz von Wasser
und Zuckerarten hergestellt. Verwendet werden können Pülpe, Mark, Saft,
wässrige Auszüge oder die Schale der Früchte. Die Menge an
Zitrusfrüchten, die für die Herstellung von 1.000 Gramm Marmelade
verwendet wird, beträgt mindestens 200 Gramm, davon müssen 75 Gramm aus
dem Fruchtinneren (Endokarp) entstammen.
Quelle:
<https://www.bzfe.de/lebensmittel/lebensmittelkunde/konfituere-und-co/>
-----------------------------------------------------------------------
BTW: Bei dieser Verlautbarung des "Bundeszentrums für Ernährung" war
sicher nur *100 Milligramm Schwefeldioxid* pro Kilogramm der
brennwertgeminderten Konfitüren und Gelees gemeint :-)
Und Zucker als Konservierungsstoff statt Schwefeldioxid, Benzoe- und
Sorbinbsäure ist mir ehrlich lieber.
Woche eine Richtlinie für Marmelade, Honig und Fruchtsäfte bestätigt,
die vom EU-Parlament beschlossen wurde. Danach muss ein Kilogramm
Konfitüre mindestens 450 Gramm Obst enthalten. Beim Verkauf von
gemischtem Honig aus verschiedenen Quellen müssen die Herkunftsländer
ausgewiesen werden. Für Fruchtsäfte werden drei neue Zucker-Kategorien
vorgeschrieben: „zuckerreduzierter Fruchtsaft“, „zuckerreduzierter
Fruchtsaft aus Konzentrat“ und „konzentrierter zuckerreduzierter
Fruchtsaft“. Deutschland muss die Frühstücksrichtlinie, wie alle anderen
EU-Länder auch, bis spätestens Sommer 2026 umsetzen.
Quelle: BZ-Berlin
-----------------
Dieser Europäische Rat ist demokratisch doch gar nicht legitimiert, und
das Parlament kann solch einen Blödsinn eigentlich nur abnicken.
Demnach darf also in Zukunft nur noch "Konfitüre extra" in den Handel
gelangen und keine normale Konfitüre mehr. Konfitüren aus roten oder
schwarzen Johannisbeere könnten dann z.B. gar nicht mehr vermarktet
werden, weil hierbei 450 Gramm Fruchtgehalt doch viele zu hoch wäre.
Auch der Rhabarber braucht viel Zucker, damit er überhaupt genießbar wird.
Sinnvoll ist bei den neuen Richtlinien allein, daß in Zukunft bei
verschnittenen Honigen die Herkunftsländer genau angegeben werden
müssen. Das sollte meiner Meinung nach z.B. auch bei TK-Beerenobst und
geschälten Tomaten in Dosen gemacht werden müssen.
Ich mag dabei grundsätzlich kein betreutes Essen, denn irgendwann kommt
dann auch das Coca-Cola-Verbot.
Wehret den Anfängen!
h.
Nachtrag:
--------------------------------------------------------------------------
Brennwertgeminderte Konfitüren und Gelees
Werden Konfitüren, Gelees oder auch Marmelade als brennwertvermindert
vermarktet, darf der zugesetzte Zucker ganz oder teilweise durch
Süßungsmittel ersetzt werden. Ihr Brennwert muss verglichen mit dem
Ausgangsprodukt um mindestens 30 Prozent reduziert sein. Da Zucker auch
konservierend wirkt, dürfen brennwertgeminderte Produktvarianten mit
weniger Zucker die Konservierungsstoffe Sorbin- oder Benzoesäure
enthalten. Auch geringe Mengen Schwefeldioxid (maximal *100 Gramm* pro
Kilogramm) können zugesetzt werden. Alle Zutaten, also auch die
zugesetzten Zusatzstoffe, werden im Zutatenverzeichnis aufgeführt.
[...]
Konfitüre extra muss grundsätzlich pro 1.000 Gramm Enderzeugnis aus 450
Gramm Fruchtpülpe oder -mark hergestellt sein. Das gilt beispielsweise
für Erdbeere, Brombeere oder Himbeere. Bei roten oder schwarzen
Johannisbeere reichen 350 Gramm, im Fall von Passionsfrucht reichen 80
Gramm. Tomaten, Karotten, Süßkartoffeln, Gurken, Kürbisse, Melonen,
Wassermelonen und die genießbaren Teile von Rhabarberstängeln sind
übrigens den Früchten gleichgestellt. Sie dürfen in Produkten namens
„Konfitüre extra“ jedoch nicht verwendet werden. Wohl aber in „Konfitüre“.
Konfitüre muss pro 1.000 Gramm Enderzeugnisse aus mindestens 350 Gramm
Fruchtpülpe oder -mark hergestellt sein. Im Fall von
Johannisbeer-Konfitüre reichen 250 Gramm, bei Passionsfrucht sind 60
Gramm ausreichend.
Gelee ist die streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten sowie Saft oder
wässrigen Auszügen einer oder mehrerer Fruchtarten. Wie bei den
Konfitüren gelten für „Gelee extra“ höhere Anforderungen: Hier muss der
Saftanteil derselben Menge an Fruchtmark beziehungsweise Pülpe
entsprechend wie bei „Konfitüre extra“. Äpfel, Birnen, nicht
steinlösende Pflaumen, Melonen, Wassermelonen, Trauben, Kürbisse, Gurken
und Tomaten sind für die Herstellung von „Gelee extra“ tabu, für Gelee
dagegen grundsätzlich zulässig.
Marmelade wird grundsätzlich aus Zitrusfrüchten unter Zusatz von Wasser
und Zuckerarten hergestellt. Verwendet werden können Pülpe, Mark, Saft,
wässrige Auszüge oder die Schale der Früchte. Die Menge an
Zitrusfrüchten, die für die Herstellung von 1.000 Gramm Marmelade
verwendet wird, beträgt mindestens 200 Gramm, davon müssen 75 Gramm aus
dem Fruchtinneren (Endokarp) entstammen.
Quelle:
<https://www.bzfe.de/lebensmittel/lebensmittelkunde/konfituere-und-co/>
-----------------------------------------------------------------------
BTW: Bei dieser Verlautbarung des "Bundeszentrums für Ernährung" war
sicher nur *100 Milligramm Schwefeldioxid* pro Kilogramm der
brennwertgeminderten Konfitüren und Gelees gemeint :-)
Und Zucker als Konservierungsstoff statt Schwefeldioxid, Benzoe- und
Sorbinbsäure ist mir ehrlich lieber.