Markus Ermert schrieb am 24.11.2024 um 13:47:
[Reihenfolge wegen FN umgestellt]
Post by Markus ErmertPost by Peter VeithPost by Ludger AverborgDer richtige Ausdruck ist "Deutschsprachige".
Wie ist es in dem Zusammenhang mit der Ethnie /
Volkszugehörigkeit / Volksdeutschen?
Das moderne deutsche Recht und das Grundgesetz kennen weder ein ius
sanguinis noch ein subjektives Bekenntnis zu einer Ethnie*.
Also, mein Erwerb der Zwangsmitgliedschaft in der BRD erfolgte jus
sanguinis gem. § 4 ff. RuStAG vom 22.07.1913 (RGBl. 583) mit spät.
Änderungen und Art. 116 GG der BRD.
Post by Markus Ermert*) Das alte Blutsrecht lebt natürlich in D in Form fortwirkender
alter Normen teils noch weiter (zB Art 116 GG, Par 6
Vertriebenengesetz). Das wird sich aber biologisch erledigen,
Konstanz des dt. Staatsgebiets angenommen.
Das erledigt sich lediglich "biologisch" (erst) durch die Umwandlung des
RuStAG in das StAG im Jahr 2000.
Weil? Weil u.a. Polen das Problem hatte, daß ein nicht unerheblicher
Teil seiner Bevölkerung nach den damaligen Verwaltungsgepflogenheiten
der BRD "deutscher Volkszugehörigkeit" und damit "Deutsche" i.S. des GG
gewesen wären. Im Zusammenhang mit dem EU-beitritt Polens wurde das
Problem "gelöst".
Post by Markus ErmertDu kennst das Paar Volkszugehörigkeit/Staatsangehörigkeit aus der
DDR, die das von Stalin übernommen hatte und es zumindest in Bezug
aufs Ausland anwendete.
Welches "von Stalin" soll das gewesen sein?
In der DDR erwarb man die Staatsbürgerschaft in einer Mischform aus
Blut- und Bodenlinie, wie in allen zivilisierten Staaten. Die
Staatsbürgerschaft der DDR wurde erworben
a) durch Abstammung,
b) Geburt auf dem Territorium der DDR oder
c) Verleihung.
Die Staatsbürgerschaft der DDR ging verloren durch
a) Entlassung,
b) Widerruf der Verleihung oder
c) Aberkennung.
d) Vereinnahmung durch die BRD.
Seit 1953 wurde der Begriff "DDR-Bürger" amtlich in der DDR verwendet.
Begriffe wie "Bürger der DDR" oder "Staatsbürger der DDR" tauchen seit
1957 in gesetzlichen Bestimmungen auf. Auch bereits das
Staatsbürgerrechtsschutzgesetz vom 13.10.1966 (GBl. I, S. 81) gebraucht
den Begriff "Bürger der DDR".
Mit dem Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen
Republik (Staatsbürgerschafts-Gesetz) vom 20.2.1967 (GBl. I, S. 3)
erging zu dieser Frage ein ausdrückliches Regelungsgesetz. Das Gesetz
legte verbindlich fest, wen die DDR als Staatsbürger in Anspruch nimmt.
Natürlich waren alle DDR-Regelungen seit 1953 insoweit auch nur "intern"
/ DDR-Sprache. International gab es die Phasen der Anerkennung. Die BRD
erkannte die DDR-Staatsbürgerschaft *nie* an. Die DDR erkannte die BRD-
Staatsbürgerschaft dagegen als Ausfluß der 2-Staaten-Theorie im Ergebnis
des 2. Weltkrieges an.
Post by Markus ErmertDie Stalinsche Einteilung ist natürlich nach rechts sehr schön
anschlussfähig, auch das ein Grund für den stärkeren Hang zum
Rassismus und Nationalismus im Osten
Welche "Stalinsche Einteilung" soll das sein?
Veith
--
"(...) die wirtschaftlich dominante Nation hat meist den Anspruch,
alleiniger Normenträger zu sein, verbunden mit mangelnder Kenntnis des
anderen." (Stefan Richter , IDS 3/2000)
http://www.DDR-Luftwaffe.de