Hannes
2016-02-20 11:15:02 UTC
Ravensburg. Neue Schlappe für die Brauerei Härle: Das Unternehmen aus
Leutkirch in Baden-Württemberg darf sein Bier nicht mehr mit dem Begriff
"bekömmlich" bewerben.
Das entschied am Dienstag das Landgericht Ravensburg und bestätigte ein
ähnliches Urteil aus einem Eilverfahren vom Sommer 2015.
Das Wort sei eine gesundheitsbezogene Angabe, urteilte der Vorsitzende
Richter Peter Balensiefen. Diese seien nach einer Verordnung der
Europäischen Union von 2006 - der sogenannten Health-Claims-Verordnung -
für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent
verboten.
www.hna.de/wirtschaft/brauerei-darf-bier-nicht-mehr-bekoemmlich-bewerben-6131273.html
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Nur bekömmlich muß es sein wie die Overstolz vom Rhein!
Und Bier ist gut ... sagt der Arzt!
www.empireposter.de/bilder/bilder_l/609076.jpg
www.bierclub.de/files/lexikon22.png
Der Machandel-Hannes
Leutkirch in Baden-Württemberg darf sein Bier nicht mehr mit dem Begriff
"bekömmlich" bewerben.
Das entschied am Dienstag das Landgericht Ravensburg und bestätigte ein
ähnliches Urteil aus einem Eilverfahren vom Sommer 2015.
Das Wort sei eine gesundheitsbezogene Angabe, urteilte der Vorsitzende
Richter Peter Balensiefen. Diese seien nach einer Verordnung der
Europäischen Union von 2006 - der sogenannten Health-Claims-Verordnung -
für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent
verboten.
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Nur bekömmlich muß es sein wie die Overstolz vom Rhein!
Und Bier ist gut ... sagt der Arzt!
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Der Machandel-Hannes